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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge.
 

1. Urheberrecht, Nutzungsrechte

1.1 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designer weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen im Falle der Nutzungsrechtseinräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden.

Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.4 Der Designer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
 

2. Vergütung

2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

2.2 Der Leistungsanspruch des Designer wird – sofern nicht anders vereinbar – nach Erstellung der einzelnen Leistungsschritte fällig. Der Designer ist berechtig, zur Deckung des Aufwands Vorschüsse zu verlangen, in der Regel eine 50%ige Akonto nach erfolgter Auftragsbestätigung.

2.3 Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
 

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Die Vergütung ist 10 Tage ohne Abzug nach Rechnungsstellung fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des jeweiligen Teiles fällig.

3.2 Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach deren Zugang gegenüber des Designers geltend zu machen.
 

4. Herausgabe von Daten

4.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

4.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
 

5. Haftung

5.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

5.2 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

5.3 Der Designer haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme trägt der Kunde. Der Designer weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, aufgrund gesetzlicher Vorgaben in keiner Hinsicht rechtsberatend tätig sein zu dürfen.

5.4 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragemäß und mängelfrei abgenommen.

5.5 Für Dienstleistungen des Designer, die die Erstellung von Internetseiten zum Abruf von einem Webserver beinhalten, gilt nachfolgende Einschränkung. Für Störungen und Systemausfälle seitens des Servers übernimmt der Designer keine Haftung.

5.6 Der Auftraggeber haftet für die Daten und Inhalte seiner Internetseiten bzw. Drucksachen selbst. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an den Designer übergebenen Daten berechtigt ist. Insbesondere auch für Daten und Bilder welche das Urheberrecht oder die Rechte Dritter verletzen könnten. Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine Inhalte und Daten nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Alle Rechte und Pflichten welche aus Inhalten, Daten und des Domainnamens entstehen liegen beim Auftraggeber.

5.7 Für einen etwaigen Datenverlust übernimmt der Designer keinerlei Haftung. Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten – sofern nicht anders vereinbart – selbst Sorge zu tragen und hält den Designer von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.
 

6. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

6.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch chadenersatzansprüche geltend machen.

6.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
 

7. Schlussbestimmungen

7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, der Sitz des Designers.

7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt, zu ersetzen. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

 

Stand: November 2014